Seit dem 1. August 2017 gilt die neue Fassung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Die überarbeitete Verordnung legt den Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen sowie Bau- und Abbruchabfällen gesetzlich neu fest. Die Gewerbeabfallverordnung ist bundesweit gültig und für jeden gewerblichen Abfallerzeuger relevant. Worauf müssen Sie achten? Lesen Sie hier mehr